Svreenshot aus dem Artikel:
Das Gericht hob auch hervor, der Betreiber habe gewusst, dass es auf seiner Seite zu Urheberrechtsverstößen kommen könne. Er habe sogar einen entsprechenden Warnhinweis beim Hochladen von Bildern eingeblendet. Trotzdem habe er keine vorbeugenden Schritte unternommen. Das Argument der Unzumutbarkeit, weil die Plattform klein sei, ließ die Kammer nicht gelten. Sie verwies auf technisch machbare Alternativen wie Bildersuchfunktionen, die hochgeladene Fotos mit bereits im Internet veröffentlichten Werken abgleichen. Solche Lösungen seien auch für kleinere Betreiber umsetzbar.
@heiseonline Öh, watt? Sollen die proaktiv jedes Bild manuell in die Google Bildersuche rein werfen, oder geht's um #Uploadfilter? Wie verhält sich das eigentlich mit Urheberrecht? Darf die Plattform einfach irgendwelche Bilder zu irgendwelchen Anbietern […]
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