Die Pensionsversicherung ist in aller Regel auf die vorgelegten Vorbefunde angewiesen, sofern diese wissenschaftlich evidenzbasiert und objektiv sind. [...] Aussagen, dass Gutachter*innen der Pensionsversicherung die Krankheit generell in Zweifel ziehen oder deren Existenz negieren, entbehren jeder sachlichen Grundlage und werden daher entschieden zurückgewiesen.
Mit welch paternalistischem Zynismus Betroffene in unserem Sozialsystem konfrontiert sind, macht auch die Beantwortung der Thema-Anfrage durch die #PVA einmal mehr glasklar.
Alternative soziale Realität.
Ethisch nicht argumentierbar.
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