Schwarz-weißes Foto eines
Anschreibens der Deutschen Rentenversicherung mit der Überschrift
„Anforderung eines ärztlichen Befundberichts". Darin wird die behandelnde Praxis aufgefordert, einen Befundbericht zur Beurteilung einer beantragten Erwerbsminde-rungsrente auszufüllen. Betont wird der Fokus auf Funktionsstörungen statt Diagnosen sowie eine Rück-sendefrist von einer Woche.
Schwarz-weißes Foto eines For-mularausschnitts der Deutschen Rentenversicherung. Zu sehen ist ein tabellarischer Befundbogen mit Ankreuzfeldern zur Einschätzung der Funktionsfähigkeit in verschiedenen Lebensbereichen,
u. a. Selbstversorgung, häusliches Leben, interpersonelle Aktivitäten, Arbeit und Bildung. Spalten reichen von „keine Beeinträchtigungen" bis „nicht durchführbar".
Der Befundbogen der Deutschen Rentenversicherung #DRV führt bei #MECFS strukturell zu falschen Bewertungen.
Gefragt wird:
„Kann die Funktion ausgeübt werden?“
Nicht gefragt wird:
„Führt die Ausübung zur (möglicherweise dauerhaften) Zustandsverschlechterung, also zu #PEM“?